Spiel-/Vorgabenausschuss

Spielausschuss

Warum ein Spielausschuss ?

Ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb sind zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) und dem World Handicap System verpflichtet und haben dauerhaft eine Spielleitung (Spielausschuss) und einen Handicapausschuss einzurichten, die die ihnen in den Verbandsordnungen zugewiesenen Rechte und Pflichten rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Diese Verpflichtung ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) sowie dem Spiel- und Wettspielhandbuch des Deutschen Golf Verbandes e.V. festgehalten.

Welche Aufgaben hat der Spielausschuss ?

Wesentliche Aufgabe des Spielausschusses ist es, den Spielführer in der Ausübung seines Amtes zu unterstützen und die mannigfaltigen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Hierzu gehören u.a. die …

  • Aufstellung des Jahreswettspielkalenders
  • Erstellung der Wettspielausschreibungen
  • Erstellung und Festlegung einer Wettspielordnung
  • Erstellung und Festlegung der Platzregeln
  • Erstellung und Festlegung der Sonderplatzregeln

Besteht keine gesonderte Regelung, ist der Spielausschuss gleichzeitig „Spielleitung“ im Sinne der Golfregeln für die Durchführung des allgemeinen Spielbetriebs. Nach den Golfregeln (siehe Definition „Spielleitung“) ist „… der für den Platz verantwortliche Ausschuss …“ außerhalb von Wettspielen die Spielleitung im Sinne der Regeln. Treten also Regelfragen im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebs, d.h. in Privatrunden oder Registrierten Privatrunden auf, so entscheidet der Spielausschuss als Spielleitung. In Wettspielen hingegen entscheidet ausschließlich die dafür verantwortliche und spezielle eingesetzte Spielleitung über auftretende Regelfragen.

Wer ist der Spielausschuss ?

Dem Spielausschuss des GC Grevenmühle gehören an …

  • Carsten Achterfeld

Vorgabenausschuss

Warum ein Handicap-Ausschuss?

Ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb sind zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) und dem World Handicap System verpflichtet und haben dauerhaft eine Spielleitung (Spielausschuss) und einen Handicap-Ausschuss einzurichten, die die ihnen in den Verbandsordnungen zugewiesenen Rechte und Pflichten rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Diese Verpflichtung ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) sowie dem Spiel- und Wettspielhandbuch des Deutschen Golf Verbandes e.V. festgehalten.

Welche Aufgaben hat der Handicap-Ausschuss ?

Wesentliche Aufgabe des Handicapausschusses ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung des World Handicap Systems. Hierzu gehören u.a. die …

  • Sicherstellung, dass alle handicaprelevanten Ergebnisse eines Spielers im Rahmen der Handicapverwaltung berücksichtigt werden, dass der Handicap-Index permanent fortgeführt wird und dass eine chronologische Aufzeichnung des Handicap-Index in einem Vorgabenstammblatt erfolgt
  • Meldung aller handicaprelevanter Ergebnisse einschließlich der für die Handicapfortschreibung benötigen Stableford-Nettopunkte an den Heimatclub auswärtiger Spieler (Inland)
  • Übernahme des ordnungsgemäß nachgewiesenen Handicap-Index in die Handicapverwaltung, sofern der Verein neuer Heimatclub eines Spielers wird
  • Sperrung bzw. Aberkennung von EGA-Vorgaben auf Grund von Pflichtverletzungen seitens des Spielers sowie die Wiederzuerkennung von EGA-Vorgaben
  • Anpassung von EGA-Vorgaben, sofern die begründete Überzeugung besteht, dass die EGA-Vorgabe eines Spielers nicht dessen Spielpotential entspricht

Der Handicapausschuss hat als einziger das Recht, bevor ein handicaprelevantes Wettspiel begonnen hat, dieses bei besonders schlechten Wetter- oder Platzverhältnissen als „nicht handicaprelevant“ zu deklarieren.

Wer ist der Handicap-Ausschuss ?

Dem Handicap-Ausschuss des GC Grevenmühle gehören an …

  • Carsten Achterfeld
  • Heiko Schulze

Offizielle Regelwerke

Golfregeln

EGA Vorgabensystem

Spiel- und Wettspielhandbuch